Die Seelsorger der Gemeinde Brandenburg

Das Zentrum des kirchlichen Lebens in der neuapostolischen Kirche sind die einzelnen Gemeinden. Mit ihrer Leitung beauftragen die Apostel Hirten, Evangelisten oder Priester. Diese Gemeindevorsteher werden, abhängig von der Gemeindegröße, von Evangelisten, Priestern sowie Diakonen unterstützt.

In der Gemeinde Brandenburg sind insgesamt einundzwanzig Seelsorger tätig. Geleitet wird die Gemeinde vom Gemeindevorsteher, der das Hirtenamt trägt. Ihm helfen zwei Gemeindeevangelisten, sechs Priester und zwölf Diakone.

Gemeindevorsteher

Zu den Aufgaben Gemeindevorstehers gehören neben den nachfolgend beschriebenen priesterlichen Aufgaben vor allem die Gemeindeleitung, die Betreuung der Seelsorger, die Förderung der Lehrkräfte, die Durchführungen von Gemeindeabenden und die Förderung der Missionstätigkeit. Der Gemeindevorsteher trägt die gesamte Verantwortung für die Gemeinde in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht.

Priester

Zu den Aufgaben eines Priesters gehören das Durchführen und Mitwirken bei Vorsonntagschule, Sonntagschule, Religionsunterricht, Jugendabenden und Seelsorgebesuchen, das Mitdienen im und das Durchführen von Gottesdiensten sowie allgemeine Ordnungsaufgaben (Pflege und Unterhaltung des Kirchenanwesens, Hilfeleistung bei Hilfsbedürftigen).

Zu den Aufgaben zählt auch die Vorbereitung und Durchführung von Segensspendungen (Vorgeburtlicher Segen, Heilige Wassertaufe, Konfirmation, Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen) sowie das Durchführen von Trauerfeiern.

Im Gottesdienst ist der Priester beauftragt, die Sündenfreisprache auszusprechen, das Heilige Abendmahl auszusondern und den Segen zu spenden. Darüber hinaus ist der Priester in der Administration (Mitgliederdatenverwaltung, Statistiken, Gemeindechronik etc.) tätig.

Diakon

Zu den Aufgaben eines Diakons gehören das Durchführen und Mitwirken bei Vorsonntagschule, Sonntagschule, Religionsunterricht und Jugendabenden und Seelsorgebesuchen, das Mitdienen im Gottesdienst sowie allgemeine Ordnungsaufgaben (Vorbereiten der Versammlungsstätte und Begrüßung der Gottesdienstteilnehmer, Pflege und Unterhaltung des Kirchenanwesens, Hilfeleistung bei Hilfsbedürftigen). Darüber hinaus ist der Diakon in der Administration tätig (Mitgliederdatenverwaltung, Statistiken, Gemeindechronik etc.).

Schweigepflicht für Seelsorger

Alle Amtsträger sind Geistliche im Sinne der allgemeinen Gesetze. Sie sind zur Verschwiegenheit bezüglich aller Vorgänge, von denen sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Amtsträger Kenntnis erhalten, verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt über die Dauer ihrer Amtstätigkeit hinaus.